Platzordnung

Platzordnung Sabinchenfestspiele

  • Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt am Eingang und entlang des Festplatzes Einlass- und Sicherheitskontrollen sowie Taschenkontrollen durch.
  • Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Recht, den Einlass zu verwehren oder einen Besucher vom Festplatz zu verweisen, bleibt dem Veranstalter jederzeit, ohne Angaben von Gründen, vorbehalten.
  • Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Getränken im Allgemeinen, pyrotechnischen und spitzen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt.
  • Bei Nichtbeachtung wird der Eintritt verwehrt oder es erfolgt ein Verweis vom Festplatz. Der Ermessensspielraum liegt allein beim Veranstalter.
  • Besucher der Veranstaltung erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung getätigte Film- oder Fotoaufnahmen dem Veranstalter für Präsentationen im Internet/sonstigen Medien uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht erwünscht sein, ist dies dem Veranstalter spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende per eingeschriebenen Brief anzuzeigen.

der Veranstalter Ein Herz für Treuenbrietzen