Platzordnung
Platzordnung Sabinchenfestspiele
- Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt am Eingang und entlang des Festplatzes Einlass- und Sicherheitskontrollen sowie Taschenkontrollen durch.
- Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
- Das Recht, den Einlass zu verwehren oder einen Besucher vom Festplatz zu verweisen, bleibt dem Veranstalter jederzeit, ohne Angaben von Gründen, vorbehalten.
- Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Getränken im Allgemeinen, pyrotechnischen und spitzen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt.
- Bei Nichtbeachtung wird der Eintritt verwehrt oder es erfolgt ein Verweis vom Festplatz. Der Ermessensspielraum liegt allein beim Veranstalter.
- Besucher der Veranstaltung erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung getätigte Film- oder Fotoaufnahmen dem Veranstalter für Präsentationen im Internet/sonstigen Medien uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht erwünscht sein, ist dies dem Veranstalter spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende per eingeschriebenen Brief anzuzeigen.